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Projekt: Digitale Reife messen

Auftrag seitens des Gesetzgebers

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) investieren Bund und Länder bis zu 4,3 Mrd. Euro in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser. Begleitend sieht das Gesetz eine „Analyse und Bewertung des grundsätzlichen Standes der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern und der Effekte des Zukunftsfonds auf den Digitalisierungsgrad, die Versorgungen von Patientinnen und Patienten und die regionalen Versorgungsstrukturen“ vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Rahmen einer Ausschreibung das Konsortium „DigitalRadar“ beauftragt diese Evaluation durchzuführen. Die Projektpartner sind HIMSS Europe, inav – Institut für angewandte Versorgungsforschung, Lohfert & Lohfert, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Universität St. Gallen.

Auftrag des „DigitalRadars“ ist die Evaluierung des Reifegrads der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung nach § 14b KHG. Das Reifegradmodell ermöglicht eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrads von Krankenhäusern mittels Durchführung und Auswertung einer Erhebung bzw. Selbsteinschätzung der Krankenhäuser.

Das übergeordnete Ziel ist es, den grundsätzlichen Stand der Digitalisierung in deutschen Kliniken, sowie Effekte der Förderung in Bezug auf den Digitalisierungsgrad und der Verbesserung der Versorgung von Patient:innen bzw. regionaler Versorgungsstrukturen zu untersuchen und zu bewerten.

Mit dem Fördervorhaben sollen Handlungsfelder für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie der Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern aufgezeigt werden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser soll gesteigert und Innovationen sowie der Austausch von Gesundheitsdaten gefördert werden. Ziel ist eine Aufwertung des Gesundheitsstandorts Deutschland.

© poba (gettyimages)

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Webseite des Bundesministerium für Gesundheit zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturenim Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV

© Tassii (Gettyimages)