Achtung: Verschiebung Stichtag für die zweite Erhebungsphase auf 30. Juni 2024 (statt 31. Dezember 2023)
Durch eine erneute gesetzliche Anpassung (BGBl. 2023 I Nr. 197 vom 26.07.2023) des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), wird der Stichtag der zweiten DigitalRadar-Erhebung vom 31. Dezember 2023 auf den 30. Juni 2024 verschoben.
Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald der konkrete Zeitrahmen für die zweite Erhebung feststeht.
Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags begründete die Stichtagsverschiebung in der maßgeblichen Beschlussempfehlung wie folgt:
„Der bisherige Erfolg der Reifegradmessung des DigitalRadars zeigt die Bedeutung von digitalen Reifegradmodellen hinsichtlich der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das Reifegradmodell ermöglicht eine systematische Analyse anhand transparent definierter Zielkriterien. Die Digitalisierung und die ihr zugrundeliegenden Strukturen, Prozesse und Rahmenbedingungen werden dadurch transparent gemessen.
Mit dem Instrument der Reifegradmessung wird vor allem die Umsetzung und der Erfolg des Förderprogramms aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) evaluiert. Basierend darauf kann zudem eine nachhaltige, weitere Ausrichtung der Digitalisierungsstrategie erfolgen.
Das Jahr 2023 und der Jahresbeginn 2024 werden in den Krankenhäusern noch stark geprägt sein von der Umsetzung der KHZF-Projekte. Daher wird der Zeitpunkt der zweiten Messung um ein halbes Jahr nach hinten – auf den Stichtag 30. Juni 2024 – verschoben. Hierdurch soll den Krankenhäusern zum Jahresbeginn 2024 auch die Zeit und die Freiräume verschafft werden, die anstelle der Teilnahme an der Reifegradmessung zunächst in die konkrete Umsetzung der KHZF-Projekte investiert werden können.“